BAG anerkannte Strahlenschutzsachverständige · Schweiz
Wer muss zur Fortbildung?

Umfang nach Berufsgruppe

Die obligatorische Strahlenschutzfortbildung muss alle fünf Jahre erneuert werden. Der Umfang richtet sich nach der Berufsgruppe gemäss Vorgaben des BAG.

Zahnärzte

4 × 45 Min.
DH

Dentalhygiene

4 × 45 Min.
PA

Prophylaxe

2 × 45 Min.
DA

Dentalassistenz

2 × 45 Min.
Ausnahme bei Grossröntgengeräten Werden Grossröntgengeräte verwendet, gelten folgende Fortbildungspflichten:
  • DA mit OPT/FR-Berechtigung4 × 45 Min.
  • PA mit OPT/FR-Berechtigung4 × 45 Min.
  • DH mit DVT-Berechtigung6 × 45 Min.
  • ZAZ mit DVT-Berechtigung8 × 45 Min.
Gerne klären wir Ihren individuellen Bedarf im Rahmen einer kostenlosen Beratung.

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