Die obligatorische Strahlenschutzfortbildung muss alle fünf Jahre erneuert werden. Der Umfang richtet sich nach der Berufsgruppe gemäss Vorgaben des BAG.
ZÄ
Zahnärzte
4 × 45 Min.
DH
Dentalhygiene
4 × 45 Min.
PA
Prophylaxe
2 × 45 Min.
DA
Dentalassistenz
2 × 45 Min.
Ausnahme bei GrossröntgengerätenWerden Grossröntgengeräte verwendet, gelten folgende Fortbildungspflichten:
DA mit OPT/FR-Berechtigung4 × 45 Min.
PA mit OPT/FR-Berechtigung4 × 45 Min.
DH mit DVT-Berechtigung6 × 45 Min.
ZAZ mit DVT-Berechtigung8 × 45 Min.
Gerne klären wir Ihren individuellen Bedarf im Rahmen einer kostenlosen Beratung.
Bereit für Ihre Strahlenschutzfortbildung?
Buchen Sie Ihre kostenlose Beratung, vor Ort in Ihrer Praxis oder online.