BAG anerkannte Strahlenschutzsachverständige · Schweiz
Schweizer Gesetzeslage

Strahlenschutz nach BAG, das gilt für Ihre Praxis

Seit der revidierten Strahlenschutzverordnung gelten in der Schweiz klare Pflichten für alle, die mit Röntgenstrahlung arbeiten.

1Neue Verordnung ab 1.1.2018

Mit der revidierten Strahlenschutzverordnung des BAG, gültig seit dem 1. Januar 2018, wurden die Anforderungen an Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz neu geregelt.

2Fortbildung alle 5 Jahre

Alle Personen, die Röntgengeräte bedienen, müssen ihre Fortbildung im Strahlenschutz periodisch, alle fünf Jahre, nachweisen und erneuern.

3Obligatorisch & dokumentiert

Die Fortbildung ist obligatorisch und muss bei Kontrollen nachgewiesen werden. Mit dem Zertifikat der Röntgenacademy sind Sie auf der sicheren Seite.

Gültigkeit: Mit der Fortbildung der Röntgenacademy erfüllen Sie Ihre obligatorische Fortbildungspflicht im Strahlenschutz, inhaltlich und im Umfang gemäss den Anforderungen des BAG.

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