Seit der revidierten Strahlenschutzverordnung gelten in der Schweiz klare Pflichten für alle, die mit Röntgenstrahlung arbeiten.
Mit der revidierten Strahlenschutzverordnung des BAG, gültig seit dem 1. Januar 2018, wurden die Anforderungen an Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz neu geregelt.
Alle Personen, die Röntgengeräte bedienen, müssen ihre Fortbildung im Strahlenschutz periodisch, alle fünf Jahre, nachweisen und erneuern.
Die Fortbildung ist obligatorisch und muss bei Kontrollen nachgewiesen werden. Mit dem Zertifikat der Röntgenacademy sind Sie auf der sicheren Seite.
Gültigkeit: Mit der Fortbildung der Röntgenacademy erfüllen Sie Ihre obligatorische Fortbildungspflicht im Strahlenschutz, inhaltlich und im Umfang gemäss den Anforderungen des BAG.
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